BMF - Schreiben vom 07.03.1997
S 2742 ;
Fundstellen:
BStBl 1997 I S. 637

BMF - Schreiben vom 07.03.1997 (S 2742 ;) - DRsp Nr. 2008/86417

BMF, Schreiben vom 07.03.1997 - Aktenzeichen S 2742 ;

DRsp Nr. 2008/86417

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Rückstellungen für Pensionszusagen an nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften; Erdienungszeitraum

Nach dem BFH-Urt. v. 24. 1. 1996 (- I R 41/95 -) (BStBl 1997 II S. 440) ist die Zusage einer Pension an einen nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung,

  • wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als zehn Jahre beträgt

    oder

  • wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber weniger als zwölf Jahre angehört (Anschl. an BFH-Urt. v. 21. 12. 1994 -BStBl 1995 II S. 419 - zum beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urt. folgendes:

1. Erdienungszeitraum