Die Europäische Kommission hat am 28. Februar 2001 die erforderliche Genehmigung für die betriebliche Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 1999 erteilt. Damit ist das Investitionszulagengesetz 1999 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern vom 18. August 1997 (BGBl 1997 I S.
Die Genehmigung und eine neue Fassung des Investitionszulagengesetzes 1999 werden im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|