Gibt der Vermieter den Vorteil aus der Inanspruchnahmne einer steuerfreien Investitionszulage durch Minderung der laufenden Miete an den Mieter weiter und erzielt er deshalb steuerlich Verluste aus dem Mietverhältnis, ist nach dem BFH-Urt. v. 19.3.1998 (BStBl 1999 II S. 352) unabhängig von der bilanziellen Behandlung der Investitionszulage in der Steuerbilanz eine Rückstellung wegen drohender Verluste zu bilden.
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