BMF - Schreiben vom 07.11.1995
S 0316
Fundstellen:
BStBl 1995 I 738

BMF - Schreiben vom 07.11.1995 (S 0316) - DRsp Nr. 2008/80321

BMF, Schreiben vom 07.11.1995 - Aktenzeichen S 0316

DRsp Nr. 2008/80321

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)

1 Anlage (GoBS)

Die beigefügten „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme” (GoBS) sind von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV), Eschborn, ausgearbeitet worden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung dieser Grundsätze folgendes:

I. Anwendungsbereich (Tz. 1 der GoBS)

a) Die nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen können nach § 146 Abs. 5 Abgabenordnung 1977 (AO) auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Form der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht; § 147 Abs. 2 AO läßt unter gewissen Voraussetzungen die Aufbewahrung von Unterlagen auf Datenträgern zu. Als Datenträger kommen neben den Bildträgern insbesondere auch die maschinell lesbaren Datenträger (z. B. Diskette, Magnetband, Magnetplatte, elektro-optische Speicherplatte) in Betracht.