BMF - Schreiben vom 07.12.2001
IV B 3 - S 1301 VAE - 12/01
Fundstellen:
BStBl 2001 I 986

BMF - Schreiben vom 07.12.2001 (IV B 3 - S 1301 VAE - 12/01) - DRsp Nr. 2008/80878

BMF, Schreiben vom 07.12.2001 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301 VAE - 12/01

DRsp Nr. 2008/80878

DBA Vereinigte Arabische Emirate Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten; Geltungsdauer

Zur Frage der Geltungsdauer des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vertritt das BMF in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz folgende Auffassung:

Nach Artikel 30 Abs. 1 des Abkommens bleibt dieses zehn Jahre in Kraft. Da das Abkommen am 10. August 1996 in Kraft getreten ist, tritt es zehn Jahre danach, also am 10. August 2006 außer Kraft. Die Anwendung des Abkommens auf Steuertatbestände vor dem In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt lässt dabei die zehnjährige Geltungsdauer ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens unberührt.

Fundstellen
BStBl 2001 I 986