BMF - Schreiben vom 08.03.1995
S 2352
Fundstellen:
BStBl 1995 I 168

BMF - Schreiben vom 08.03.1995 (S 2352) - DRsp Nr. 2008/80298

BMF, Schreiben vom 08.03.1995 - Aktenzeichen S 2352

DRsp Nr. 2008/80298

Folgerungen aus der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur doppelten Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BStBl 1995 II S. 180) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht mehr davon abhängig gemacht, daß im eigenen Hausstand des Arbeitnehmers von ihm finanziell abhängige Angehörige leben. Im BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89 (BStBl 1995 II S. 184) ist bei verheirateten Arbeitnehmern für jeden Ehegatten eine doppelte Haushaltsführung anerkannt worden, wenn die Ehegatten außerhalb des Ortes ihres gemeinsamen Hausstands beschäftigt sind und am jeweiligen Beschäftigungsort wohnen. Im letztgenannten Urteil hat der BFH zudem die geltende Regelung zur pauschalen Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung in Frage gestellt.

Zur Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:

1. Die Umsetzung der vom Bundesfinanzhof zur Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung angestellten Überlegungen erfordert grundlegende Änderungen der , die nicht kurzfristig getroffen werden können. Abschnitt 43 Abs. 8 ist deshalb weiterhin anzuwenden.