Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen von Eltern erwachsener Behinderter in vollstationärer Heimunterbringung als agw. Belastung folgendes:
Erwachsene Behinderte, die in vollstationären Einrichtungen untergebracht sind und deren Eltern im Einzelfall keinen Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld haben, werden gleichwohl häufig von den Eltern im Rahmen von Besuchen in der Einrichtung, überwiegend aber bei diesen daheim zeitweise (insbesondere an Wochenenden, im Urlaub oder bei Krankheit) betreut bzw. gepflegt.
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