Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Kontrolle des Vorsteuerabzugs ist für Besteuerungszeiträume ab 2002 das beiliegende Vordruckmuster
USt 1 KM - Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug/Kontrollmitteilung - mit je einer Durchschrift für das um Auskunft ersuchte FA und für das ersuchende FA zu verwenden.
(2) Die Änderungen sind redaktioneller Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro ab 1.1.2002.
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