BMF - Schreiben vom 08.05.1998
S 2134; an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BMF - Schreiben vom 08.05.1998 (S 2134; an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) - DRsp Nr. 2008/80747

BMF, Schreiben vom 08.05.1998 - Aktenzeichen S 2134; an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

DRsp Nr. 2008/80747

§ 10 EStG Verwendung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen; Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG

Sehr geehrter Herr

ich komme zurüch auf meine Zwischennachricht vom 13. Februar 1998 und nehme im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu Ihren Fragen der Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG wie folgt Stellung:

1. Abtretunq von Ansprüchen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht;hier: Kann zusammen mit den Versicherungsansprüchen auch das Kapitalwahlrecht steuerunschädlich abgetreten werden?