BMF - Schreiben vom 08.06.1999
IV C 2 - S 2139 b- 20/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I S. 547

BMF - Schreiben vom 08.06.1999 (IV C 2 - S 2139 b- 20/99) - DRsp Nr. 2008/92227

BMF, Schreiben vom 08.06.1999 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2139 b- 20/99

DRsp Nr. 2008/92227

§ 7g EStG Zweifelsfragen zur Ansparabschreibung; Rücklagenbildung vor der Eröffnung des Betriebs

Bei einem bestehenden Betrieb reicht es für die Bildung einer Ansparrücklage wegen einer künftigen begünstigten Investition nach den Ausführungen unter Nr. 3 des BMF-Schreibens v. 12.12.1996 (BStBl I S. 1441) aus, wenn die Investitionsabsicht glaubhaft gemacht wird. Die Vorlage eines Investitionsplans oder der Nachweis einer festen Bestellung ist nicht erforderlich. Zu der Frage, welche Grundsätze gelten, wenn die Rücklage bereits vor Abschluß der Betriebseröffnung gebildet werden soll, nimmt der BdF nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung: