Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2002 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Kommission am 27. Oktober 2001 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG 2001 Nr. C 302 S. 12) veröffentlicht. Zur Information veröffentlicht das BMF in der Anlage einen Abdruck dieser Liste. Auf das BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2001 -
(2001/C 302/04)
Gültig für das Jahr 2002
ERLÄUTERUNGEN
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
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