Zu der Frage ob eine Zusage des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern bei schweren Erkrankungen Leistungen zu erbringen, bilanzsteuerrechtlich nach den Grundsätzen zu beurteilen sind, die für Zusagen auf betriebliche Altersversorgung gelten teilt das BMF nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hierzu folgendes mit:
Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung im Sinne von § 1 Betriebsrentengesetz zusagen, haben hierfür unter den Voraussetzungen des § 6 a EStG in Verbindung mit R 41 Abs.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|