BMF - Schreiben vom 09.10.2006
IV A 6 -S 7352 a- 3/06

BMF - Schreiben vom 09.10.2006 (IV A 6 -S 7352 a- 3/06) - DRsp Nr. 2008/90450

BMF, Schreiben vom 09.10.2006 - Aktenzeichen IV A 6 -S 7352 a- 3/06

DRsp Nr. 2008/90450

Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

  • (1) Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

    - USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung

    - Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B

  • (2) Auf Grund des Artikels 4 Nr. 1 i.V.m. Artikel 14 Abs. 3 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 - HBeglG 2006 - vom 29. Juni 2006 (BGBl 2006 I S. 1402, BStBl 2006 I S. 410) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2007 der allgemeine Steuersatz angehoben. Dementsprechend sind steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge ab 1. Januar 2007 zum Steuersatz von 19 % in Zeile 51 (Kennzahl - Kz - 50) anzugeben.

  • (3) Die weiteren Änderungen im Vordruckmuster USt 1 B gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

  • (4) Der Vordruck ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) insbesondere zu verwenden von

    - Privatpersonen,

    - nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen,

    - Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.

  • (5) Für jedes erworbene neue Fahrzeug ist jeweils eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.