BMF - Schreiben vom 09.11.2001
IV B 4 -S 1341- 20/01
Fundstellen:
BStBl 2001 I 796

BMF - Schreiben vom 09.11.2001 (IV B 4 -S 1341- 20/01) - DRsp Nr. 2008/80029

BMF, Schreiben vom 09.11.2001 - Aktenzeichen IV B 4 -S 1341- 20/01

DRsp Nr. 2008/80029

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung (Verwaltungsgrundsätze - Arbeitnehmerentsendung)

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung (Verwaltungsgrundsätze - Arbeitnehmerentsendung)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes:

Inhaltsangabe

1. Ausgangslage und Zielsetzung 2. Begriffe 2.1 Arbeitnehmerentsendung 2.2 Arbeitgeber 2.3 Aufwand der Arbeitnehmerentsendung 3. Beurteilungskriterien für die Einkunftsabgrenzung 3.1 Veranlassungsprinzip und Fremdvergleich 3.1.1 Interesse des entsendenden Unternehmens 3.1.2 Interesse des aufnehmenden Unternehmens 3.2 Fremdvergleichsmethoden 3.2.1 Betriebsinterner Fremdvergleich 3.2.2 Betriebsexterner Fremdvergleich 3.2.3 Hypothetischer Fremdvergleich 3.3 Indizien für die Feststellung der Interessenlage 3.4 Besondere Fallgestaltungen 3.4.1 Expertenentsendung 3.4.2 Rotationsverfahren 3.4.3 Entsendung zu Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken 3.5 Einheitlicher Aufteilungsmaßstab