BMF - Schreiben vom 10.05.2006
IV B 1 - S 1321 EST - 1/06

BMF - Schreiben vom 10.05.2006 (IV B 1 - S 1321 EST - 1/06) - DRsp Nr. 2008/90038

BMF, Schreiben vom 10.05.2006 - Aktenzeichen IV B 1 - S 1321 EST - 1/06

DRsp Nr. 2008/90038

Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland über die gegenseitige Amtshilfe; Anlage

Anliegend übersendet das BMF die mit der Republik Estland getroffene Absprache vom 10. Februar 2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

ABSPRACHE ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE

Zur Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. November 1996 (im Folgenden „das Abkommen”),

und gestützt auf

die Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr. 77/799/EWG vom 19. Dezember 1977 in der Fassung der Richtlinie Nr. 2004/106/EG vom 16. November 2004 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (im Folgenden „die Richtlinie”) oder jeder sonstigen Richtlinie oder Verordnung, die die Richtlinie ändert oder ersetzt,

sowie