1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1999 folgendes:
I. Lohnsteuerkartenmuster
Das Muster der Lohnsteuerkarte 1999 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage
bekanntgemacht (Hinweis: Änderungen nur bei den Jahreszahlen, zusätzlich in der letzten Zeile der Lohnsteuerbescheinigung die vierstellige Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde). Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1999 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:
1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.
2. Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist grün. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A5 (148 x 210 mm).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|