BMF - Schreiben vom 10.07.1998
S 2363
Fundstellen:
BStBl 1998 I 1118

BMF - Schreiben vom 10.07.1998 (S 2363) - DRsp Nr. 2008/91941

BMF, Schreiben vom 10.07.1998 - Aktenzeichen S 2363

DRsp Nr. 2008/91941

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 1999

1 Anlage

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1999 folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 1999 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage

bekanntgemacht (Hinweis: Änderungen nur bei den Jahreszahlen, zusätzlich in der letzten Zeile der Lohnsteuerbescheinigung die vierstellige Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde). Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1999 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:

1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

2. Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist grün. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A5 (148 x 210 mm).