BMF - Schreiben vom 11.03.1998
IV B 6 - S 2342 - 7/98

BMF - Schreiben vom 11.03.1998 (IV B 6 - S 2342 - 7/98) - DRsp Nr. 2008/81431

BMF, Schreiben vom 11.03.1998 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2342 - 7/98

DRsp Nr. 2008/81431

§ 3 EStG Verbilligte Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 59 EStG) ; Schreiben vom 21. November 1996 - 622 -

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu der Frage, inwieweit die Regelungen des § 3 Nr. 59 Einkommensteuergesetz (EStG) und des Abschnitts 31 Abs. 5 a Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) auf Wohnungen anzuwenden sind, die vor dem Inkrafttreten der „Wohnungsbaugesetze” errichtet worden sind, wie folgt Stellung:

Nach § 3 Nr. 59 zweite Alternative EStG sind Mietvorteile steuerfrei, soweit sie die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz nicht überschreiten. Dasselbe gilt bei einer Förderung nach dem Wohnungsbaugesetz für das Saarland. Dabei ist es unerheblich, ob die überlassene Wohnung tatsächlich nach den genannten Wohnungsbaugesetzen gefördert worden ist. Entscheidend ist, daß eine Förderung möglich gewesen wäre. Die Regelung ist deshalb nur auf Wohnungen anwendbar, die im Geltungszeitraum der genannten Wohnungsbaugesetze errichtet worden sind, d.h. auf Baujahrgänge ab 1957.