BMF - Schreiben vom 11.03.2004
IV C 4 - S 2222 - 10/04
Fundstellen:
BStBl 2004 I 407

BMF - Schreiben vom 11.03.2004 (IV C 4 - S 2222 - 10/04) - DRsp Nr. 2008/87519

BMF, Schreiben vom 11.03.2004 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2222 - 10/04

DRsp Nr. 2008/87519

§ 10a EStG; Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge; Einverständniserklärung

Die steuerliche Förderung des in § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 bis 4 EStG genannten Personenkreises setzt u.a. die Abgabe einer Einverständniserklärung nach § 10a Abs. 1a Satz 2 EStG voraus.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn die Einverständniserklärungen nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 10a Abs. 1a Satz 2 EStG für die Beitragsjahre 2002 und 2003 spätestens bis zum 31. Dezember 2004 und für das Beitragsjahr 2004 spätestens bis zum 30. Juni 2005 gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben werden. Die zuständigen Stellen haben die Daten nach § 10a Abs. 1a Satz 2 EStG zeitnah nach Vorlage der Einverständniserklärung an die zentrale Stelle zu übermitteln (§ 91 Abs. 2 EStG).

Fundstellen