BMF - Schreiben vom 11.04.2001
S 7109

BMF - Schreiben vom 11.04.2001 (S 7109) - DRsp Nr. 2008/86982

BMF, Schreiben vom 11.04.2001 - Aktenzeichen S 7109

DRsp Nr. 2008/86982

Private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer

Im Zusammenhang mit der Einführung einer einkommensteuer-rechtlichen Steuerbefreiung der Vorteile des AN aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) waren entsprechende Steuerbefreiungen bzw. Vereinfachungen auch im Bereich der USt angeregt worden.

Die Angelegenheit ist zwischenzeitlich mit den obersten FinBeh der Länder erörtert worden.

Das Ergebnis der Erörterung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Da die USt als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, unterliegt die private Internetnutzung als unentgeltliche Wertabgabe des unternehmerischen ArbG an den AN ebenso den Vorschriften des USt-Rechts, wie z. B. die unentgeltliche Gewährung von Kost, die kostenlose Abgabe von Waren oder die Überlassung eines sog. Firmenwagens. Dabei sind im USt-Recht zwingende EU-rechtliche Vorgaben zu beachten, die eine Regelung wie im LSt-Recht ausschließen.

Umsatzsteuerrechtlich sind im Wesentlichen drei mögliche Fallgestaltungen zu unterscheiden:

1. Überlassung gegen Entgelt