BMF - Schreiben vom 11.09.2006
IV C 8 - S 2493 - 3/06

BMF - Schreiben vom 11.09.2006 (IV C 8 - S 2493 - 3/06) - DRsp Nr. 2008/90455

BMF, Schreiben vom 11.09.2006 - Aktenzeichen IV C 8 - S 2493 - 3/06

DRsp Nr. 2008/90455

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2006

Nach § 89 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.

Die Vordruckmuster 2006 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage 2006

(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antrag auf Altersvorsorgezulage.)