Die Frage nach der Behandlung sicherheitsbedingter Umwegstrecken bei der Kraftfahrzeugstellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist inzwischen mit den obersten FinBeh der Länder erörtert worden. Als Ergebnis teilt der BdF folgendes mit:
Sind bei Anwendung der Fahrtenbuchregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden tatsächlichen Kraftfahrzeugaufwendungen zu ermitteln, bestehen keine Bedenken, die Fahrstrecken auf der Grundlage der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung zu ermitteln. Dies setzt allerdings voraus, daß der AN konkret gefährdet ist und durch die zuständige Sicherheitsbehörden der Gefährdungsstufe 1, 2 oder 3 zugeordnet ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|