BMF - Schreiben vom 11.11.1996
S 2334

BMF - Schreiben vom 11.11.1996 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85629

BMF, Schreiben vom 11.11.1996 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85629

§ 19 EStG Kraftfahrzeuggestellung; Erfassung von Umwegstrecken für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Anwendung der Fahrtenbuchregelung

Die Frage nach der Behandlung sicherheitsbedingter Umwegstrecken bei der Kraftfahrzeugstellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist inzwischen mit den obersten FinBeh der Länder erörtert worden. Als Ergebnis teilt der BdF folgendes mit:

Sind bei Anwendung der Fahrtenbuchregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden tatsächlichen Kraftfahrzeugaufwendungen zu ermitteln, bestehen keine Bedenken, die Fahrstrecken auf der Grundlage der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung zu ermitteln. Dies setzt allerdings voraus, daß der AN konkret gefährdet ist und durch die zuständige Sicherheitsbehörden der Gefährdungsstufe 1, 2 oder 3 zugeordnet ist.