BMF - Schreiben vom 11.11.1999
S 2176
Fundstellen:
; BStBl 1999 I S. 959

BMF - Schreiben vom 11.11.1999 (S 2176) - DRsp Nr. 2008/85368

BMF, Schreiben vom 11.11.1999 - Aktenzeichen S 2176

DRsp Nr. 2008/85368

§ 6a EStG Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis; Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls

I. Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

Räumt ein ArbG seinen AN in einer Zusage das Recht ein, vor Eintritt in den Ruhestand bei formal fortbestehendem Dienstverhältnis die Arbeitsleistung ganz oder teilweise einzustellen, ohne daß die Vergütung in dieser Zeitspanne entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Arbeit reduziert wird, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der ArbG für diese Zahlungsverpflichtung Rückstellungen zu bilden hat. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt zu diesen Fragen Folgendes:

1. Abgrenzung zu Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung