Das Investitionszulagengesetz 1993 ist durch Artikel 18 des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und in Ergänzung zu den o. a. Schreiben gilt hierzu folgendes:
I. Erhöhte Investitionszulage für Betriebe des Groß- oder Einzelhandels
1. Arbeitnehmerzahl
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