2 Anlagen
Hiermit übersende ich zu Ihrer Information einen Abdruck des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassende Meldung (Anlage 1) nebst Anleitung (Anlage 2) in überarbeiteter Fassung.
Die Überarbeitung berücksichtigt die mit dem Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I 1995 S.
Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck für 1996 und die Anleitung verschickt das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - an alle Unternehmen, denen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für 1995 eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben. Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit Anleitung auch weiterhin unaufgefordert zugesandt. Falls zusätzlich Einlagebögen benötigt werden, sind diese beim Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - anzufordern.
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