BMF - Schreiben vom 12.04.2013
IV D 2 - S 7330/09/10001: 001

BMF - Schreiben vom 12.04.2013 (IV D 2 - S 7330/09/10001: 001) - DRsp Nr. 2013/80366

BMF, Schreiben vom 12.04.2013 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7330/09/10001: 001

DRsp Nr. 2013/80366

Umsatzsteuer Vereinnahmung des Entgelts in der vorläufigen Insolvenzverwaltung von bereits vor oder während der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG berichtigten Umsätzen

Ungeachtet der besonderen Berichtigungspflichten im Insolvenzverfahren wegen Uneinbringlichkeit aus Rechtsgründen (vgl. Abschnitt 17.1 Abs. 11 bis 13 UStAE) finden die grundsätzlichen Regelungen des § 17 UStG weiterhin Anwendung. Wie die sich hieraus ergebende Steuerverbindlichkeit im Insolvenzverfahren zu qualifizieren ist, richtet sich nach den Grundsätzen der Insolvenzordnung - InsO - und den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen.