BMF - Schreiben vom 12.07.2002
S 2363
Fundstellen:
BStBl 2002 I 652

BMF - Schreiben vom 12.07.2002 (S 2363) - DRsp Nr. 2008/85015

BMF, Schreiben vom 12.07.2002 - Aktenzeichen S 2363

DRsp Nr. 2008/85015

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2003

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2003 Folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der LSt-Karte 2003 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die LSt-Karten 2003 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der LSt-Karte angegeben zu werden.

2. Der Karton für die LSt-Karten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist grün. Das Format für die LSt-Karte wir wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).