Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2003 Folgendes:
Das Muster der LSt-Karte 2003 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die LSt-Karten 2003 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:
1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der LSt-Karte angegeben zu werden.
2. Der Karton für die LSt-Karten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist grün. Das Format für die LSt-Karte wir wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).
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