BMF - Schreiben vom 12.09.2002
S 2742

BMF - Schreiben vom 12.09.2002 (S 2742) - DRsp Nr. 2008/86471

BMF, Schreiben vom 12.09.2002 - Aktenzeichen S 2742

DRsp Nr. 2008/86471

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Gewerbesteuerumlage als verdeckte Gewinnausschüttung

Zu der Frage, welche Auswirkungen das BFH-Urt. v. 7.11.2001 (BStBl 2002 II S. 369) auf die kstl. Behandlung von GewSt-Umlagen hat, nimmt das BFH unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

Das Gericht hat in dem Urt. v. 7.11.2001 (a.a.O.) entschieden, dass in Fällen einer nur gewstl. Organschaft, bei der die Ermittlung der von den Organgesellschaften zu entrichtenden GewSt-Umlage sich nach der sog. Belastungsmethode richtet, aus den BGH-Urt. v. 22.10.1992 (IX ZR 244/91; DB 1993 S. 368) und v. 1.3.1999 (II ZV 312/97; DB 1999 S. 1706) bezogen auf das Streitjahr 1985 keine negativen Folgen zu ziehen sind. Die neueren Erkenntnisse des BGH, nach denen die Belastungsmethode grundsätzlich nicht anzuerkennen sei, weil sie i. d. R. nicht zu betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Belastungen der Organgesellschaften führe, könne für das Streitjahr (noch) keine Bedeutung haben. Im Übrigen gäbe es seit den 60er Jahren stl. Verwaltungsanweisungen zur Anerkennung der Belastungsmethode (z. B. FinMin. NRW v. 14.12.1964; DB 1965 S. 13), die nach Ergehen der BGH-Urt. nicht aufgehoben worden seien.