BMF - Schreiben vom 12.11.1996
IV C 6 - S 1301 Schz - 51/96

BMF - Schreiben vom 12.11.1996 (IV C 6 - S 1301 Schz - 51/96) - DRsp Nr. 2008/80863

BMF, Schreiben vom 12.11.1996 - Aktenzeichen IV C 6 - S 1301 Schz - 51/96

DRsp Nr. 2008/80863

DBA Schz Gegenseitigkeitserklärungen zwischen einzelnen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken

Mit Schreiben vom 27. Juni 1995 hat das BMF eine Note des schweizerischen Außenministeriums übermittelt, nach der bis zum 21. Dezember 1994 alle Gemeinden des Kantons Graubünden - mit Ausnahme der Gemeinden Zillis-Reischen und Valendas - der Gegenseitigkeitserklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Graubünden vom 11. August 1975 über die Befreiung von Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken von der Erbschaft- und Schenkungsteuer beigetreten waren.

Das schweizerische Außenministerium hat mit der beigefügten Note mitgeteilt, daß zwischenzeitlich auch die Gemeinden Zillis-Reischen und Valendas ihren Beitritt zu der genannten Gegenseitigkeitserklärung erklärt haben; somit gilt diese nun für alle Gemeinden des Kantons Graubünden.

Verbalnote