Anlage
Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|