BMF - Schreiben vom 12.11.2002
S 1961
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1370

BMF - Schreiben vom 12.11.2002 (S 1961) - DRsp Nr. 2008/91928

BMF, Schreiben vom 12.11.2002 - Aktenzeichen S 1961

DRsp Nr. 2008/91928

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2002

Anlage

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2002 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Fundstellen
BStBl 2002 I 1370