BMF - Schreiben vom 12.12.1997
S 2056
Fundstellen:
BStBl 1997 I 1028

BMF - Schreiben vom 12.12.1997 (S 2056) - DRsp Nr. 2008/80376

BMF, Schreiben vom 12.12.1997 - Aktenzeichen S 2056

DRsp Nr. 2008/80376

Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verlängerung der Investitionszulage v. 8 v. H. durch das JStG 1996

Nach dem Beschluß der Kommission der Europäischen Gemeinschaften v. 1. 10. 1997 ist die Verlängerung der Investitionszulage von 8 v. H. für vor dem 1. 7. 1994 begonnene Investitionen nach § 3 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1996 durch das JStG 1996 nach Art. 93 Abs. 3 des EG-Vertrags eine rechtswidrige Beihilfe, die mit dem Gemeinsamen Markt nicht vereinbar ist, da sie nicht zur Erreichung eines der in Art. 92 Abs. 2 und 3 EG-Vertrag genannten Ziele beiträgt.

Danach kann für Investitionen, die vor dem 1. 7. 1994 begonnen worden sind und nach dem 31. 12. 1996 abgeschlossen werden, eine InvZ nicht gewährt werden. Soweit eine Investitionszulage bereits gewährt worden ist, ist diese zurückzufordern.

Eine entsprechende Änderung des InvZulG 1996 ist vorgesehen.