BMF - Schreiben vom 13.01.1997
S 1301 Tsche
Fundstellen:
BStBl 1997 I 97

BMF - Schreiben vom 13.01.1997 (S 1301 Tsche) - DRsp Nr. 2008/80431

BMF, Schreiben vom 13.01.1997 - Aktenzeichen S 1301 Tsche

DRsp Nr. 2008/80431

DBA-Tschechoslowakei; Steuerliche Behandlung tschechischer/slowakischer Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Die tschechische und slowakische Offene Handelsgesellschaft - verejn obchodn¡ spolecnost (ver. obch. spol. oder V.O.S.) - und Kommanditgesellschaft - komanditn¡ spolecnost (kom. spol. oder K.S.) - sind nach tschechischem/slowakischem Handelsrecht juristische Personen. Die Gewinnanteile der an der V.O.S, beteiligten Gesellschafter werden aber nicht bei der V.O.S., sondern bei deren Gesellschaftern und der Gewinnanteil, der auf den Komplementär einer K.S. entfällt, nicht bei der K.S., sondern beim Komplementär besteuert. Die Gewinnanteile der Kommanditisten-Gewinn der K.S. abzüglich des auf den Komplementär entfallenden Gewinnanteils-unterliegen bei der K.S. selbst der Körperschaftsteuer. Die K.S. wird somit steuerrechtlich insoweit als Kapitalgesellschaft angesehen. Die Gewinnauskehrungen der K.S. werden beim Kommanditisten wie Dividendenausschüttungen einer Kapitalgesellschaft besteuert

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei der Besteuerung tschechischer und slowakischer Personengesellschaften und deren Gesellschaftern folgende Grundsätze zu beachten.

I. Ertragsbesteuerung

1. Tschechische/slowakische Offene Handelsgesellschaft (V.O.S.)