Der amtliche Vordruck der strafbefreienden Erklärung nach § 3 StraBEG wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht.
Steuernummer (soweit bekannt) | |
Finanzamt | Strafbefreiende Erklärung |
Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG - vom 23. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S. | |
Name und Anschrift des Erklärenden | Name und Anschrift des Steuerschuldners |
(nur auszufüllen, wenn der Erklärende nicht zugleich Schuldner der durch die strafbefreiende Erklärung erlöschenden Steueransprüche ist) |
(1) | Summe der auf Grund unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben zu | |
Unrecht nicht besteuerten Einnahmen i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StraBEG der Jahre 1993 bis 2002: | EUR | |
(2) | zu entrichtende Abgabe | |
bei Erklärungsabgabe und Zahlung vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 | ||
25 % des Betrags aus Zeile 1 | ||
bei Erklärungsabgabe und Zahlung vom 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2005 | EUR | |
35 % des Betrags aus Zeile 1 | ||
(3) | Die Spezifizierung der in Zeile 1 erklärten Einnahmen nach zugrunde liegenden Lebenssachverhalten | |
und Kalenderjahren ergibt sich aus der beigefügten Anlage. | ||
Anzahl der Seiten: | ||
Datum / eigenhändige Unterschrift | ||
Hinweis | ||
Die strafbefreiende Erklärung ist nur wirksam, wenn der Vordruck einschließlich der Anlage vollständig ausgefüllt wurde. |
Steuernummer (soweit bekannt) |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|