BMF - Schreiben vom 13.02.1998
S 2333

BMF - Schreiben vom 13.02.1998 (S 2333) - DRsp Nr. 2008/85780

BMF, Schreiben vom 13.02.1998 - Aktenzeichen S 2333

DRsp Nr. 2008/85780

§ 19 EStG Behandlung der Insolvenzsicherung von Ansprüchen aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis

Der BdF fragt nach der lstl. Behandlung der Insolvenzsicherung von Ansprüchen aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis i. S. des Tarifvertrages über Altersteilzeitarbeit für das Tarifgebiet Nordwürttemberg-Nordbaden der Metall- und Elektroindustrie.

Nach § 7.3.5.15 des Manteltarifvertrages über Altersteilzeitarbeit für das Tarifgebiet Nordwürttemberg-Nordbaden der Metall- und Elektroindustrie ist der ArbG verpflichtet, Ansprüche der AN aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis und die darauf entfallenden ArbG-Anteile zur Sozialversicherung für den Fall der Insolvenz abzusichern. Die Art der Absicherung ist dem ArbG freigestellt. Ihren ergänzenden Schreiben v. 23. 10. 1997 und v. 10. 11. 1997 entnimmt der BdF, daß die Insolvenzsicherung beispielsweise durch Zahlungsversprechen Dritter und durch die Bestellung von Pfandrechten erfolgen soll. Der AN erhält selbst keinen Rechtsanspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung.

Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder vertritt der BdF die Auffassung, daß diese Form der Insolvenzsicherung der aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis entstandenen Arbeitslohnansprüche nicht zu einem geldwerten Vorteil bei den betroffenen (gesicherten) AN führt.