BMF - Schreiben vom 13.02.1998
S 7352
Fundstellen:
BStBl 1998 I 234

BMF - Schreiben vom 13.02.1998 (S 7352) - DRsp Nr. 2008/80470

BMF, Schreiben vom 13.02.1998 - Aktenzeichen S 7352

DRsp Nr. 2008/80470

Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

1 Anlage

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) ist ab 1. April 1998 das beiliegende Vordruckmuster

USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung

zu verwenden.

(2) Aufgrund des Artikels 5 Nr. 1 i. V. m. Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3121, BStBl 1998 I S. 7) wird der allgemeine Steuersatz ab 1. April 1998 erhöht. Dementsprechend wurde in Zeile 50 des Vordruckmusters USt 1 B die Angabe der Umsatzsteuer zum Steuersatz ab 1. April 1998 von 16 v. H. aufgenommen. Außerdem wird in Zeile 50 darauf hingewiesen, daß für Erwerbe bis zum 31. März 1998 noch der Steuersatz von 15 v. H. anzuwenden ist.

(3) Die Änderungen in dem beiliegenden Vordruckmuster USt 1 B gegenüber dem bisherigen Muster berücksichtigen diese Änderungen.

(4) Der Vordruck USt 1 B ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) insbesondere zu verwenden von

- Privatpersonen,

- nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen,

- Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.