Der BFH hat mit Urt. v. 8. 12. 1994 entschieden, daß eine Land- und Forstwirtschaft betreibende oder Vermögen verwaltende PersGes, die sich an einer gewerblich tätigen PersGes beteiligt, nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte erzielt. Der BFH begründet seine Entscheidung im wesentlichen mit den Regelungen zur doppelstöckigen PersGes in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urt. wie folgt Stellung genommen:
Das Urt. betrifft einen Fall, in dem die Beteiligung an der gewerblich tätigen PersGes (Untergesellschaft) zum Gesamthandsvermögen einer ansonsten land- und forstwirtschaftlich tätigen PersGes (Obergesellschaft) gehört. Nur auf diese Fälle, sowie die Fälle, in denen die Beteiligung an der Untergesellschaft zum Gesamthandsvermögen einer ansonsten freiberuflich oder vermögensverwaltend tätigen Obergesellschaft gehört, ist die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anzuwenden.
Die Abfärberegelung ist auf die ansonsten nicht gewerblich tätige PersGes nicht anzuwenden, wenn die Beteiligung an der gewerblich tätigen Gesellschaft
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