BMF - Schreiben vom 13.05.1998
IV B 2 -S 2170 - 41/98

BMF - Schreiben vom 13.05.1998 (IV B 2 -S 2170 - 41/98) - DRsp Nr. 2008/81440

BMF, Schreiben vom 13.05.1998 - Aktenzeichen IV B 2 -S 2170 - 41/98

DRsp Nr. 2008/81440

§ 7 EStG Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen; Änderung der amtlichen AfA-Tabelle

Nach den BMF-Schreiben vom 19. April 1971 und vom 22. Dezember 1975 ist die Zurechnung des Leasing-Gegenstands u.a. abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasing-Gegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der Anschlußmiete zum Wertverzehr des Leasing-Gegenstands unter Berücksichtigung seines Buchwerts maßgebend.

Bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Ermittlung des Buchwerts auf der Basis der linearen Absetzungen für Abnutzung (AfA) sind grundsätzlich die Festlegungen in der amtlichen AfA-Tabelle maßgebend, die im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Leasing-Gegenstands durch den Leasing-Geber gilt.