BMF - Schreiben vom 13.08.2004
IV C 5 -S 2533 - 112/04

BMF - Schreiben vom 13.08.2004 (IV C 5 -S 2533 - 112/04) - DRsp Nr. 2008/88050

BMF, Schreiben vom 13.08.2004 - Aktenzeichen IV C 5 -S 2533 - 112/04

DRsp Nr. 2008/88050

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2005; Lohnsteuer-Anmeldung 2005 (einschließlich länderunterschiedlicher Werte)

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2005 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 11.05.2004, BStBl 2004 I S. 475).

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?

  1. 1.

    Die Lohnsteuer-Anmeldung ist auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter den Internet-Adressen www.elster.de oder www.finanzamt.de sowie bei Ihrem Finanzamt, Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Daten verarbeitenden Unternehmen. Sollte Ihnen eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung nicht möglich sein, kann Ihr Finanzamt auf Antrag weiterhin die Abgabe in Papierform zulassen; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung zu unterschreiben.

Abführung der Steuerabzugsbeträge

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