Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1996 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- | USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1996 |
- | USt 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1996 |
- | USt 1 E | Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 1996 |
(2) Durch Artikel 20 Nr. 15 des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl 1995 I S.
(3) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern USt 1 A und USt 1 H gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
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