Zu der Frage, ob im Rahmen der Bewertung der Jubiläumsrückstellung in der Steuerbilanz auch der vom ArbG zu tragende hälftige Beitrag zu den gesetzlichen Sozialabgaben einzubeziehen ist, nimmt der BdF nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:
Nach dem BMF-Schreiben v. 29. 10. 1993 (BStBl I S.
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