Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird die Anlage zum BMF-Schr. vom 10.04.1995 - IV A 4 - S 0338 - 13/95/IV A 5 -
„Steuerfestsetzungen sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|