1 Anlage
Mit Schreiben vom 26. April 1990 - IV C 6 - S 1301 Gri - 17/90 - hatte ich mitgeteilt, daß die griechische Verwaltung bei der Entlastung von den Abzugsteuern nach den von Griechenland abgeschlossenen
Das griechische Finanzministerium hat zwischenzeitlich darauf hingewiesen, daß für das griechische Freistellungsverfahren (Regelverfahren) ein allgemeiner neuer Vordruck eingeführt wurde, der nur in griechisch/englischer Sprachfassung verfügbar sei (vgl. Anlage). Die griechische Seite hat dabei darauf aufmerksam gemacht, daß der Vordruck als Freistellungsantrag für alle Arten von Einkünften, bei denen nach griechischem Recht eine Abzugssteuer erhoben wird, zu verwenden sei.
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