Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung des
Dieses Schreiben wird in einer Sondernummer des BStBl I veröffentlicht. Es tritt an die Stelle des Anwendungsschreibens vom 2. Dezember 1994 -
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