BMF - Schreiben vom 14.07.1995
S 1988
Fundstellen:
BStBl 1995 I 374

BMF - Schreiben vom 14.07.1995 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/80312

BMF, Schreiben vom 14.07.1995 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/80312

- 1. Vermögensübergang im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes - 2. Realteilung einer Personengesellschaft - 3. Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft mit der Folge des Entstehens eines Einzelunternehmens

Persönlich berechtigt zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft oder Gemeinschaft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 FördG).

Zu den begünstigten Investitionen gehört nach den §§ 2 und 3 FördG u. a. die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und unbeweglicher Wirtschaftsgüter.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen ist

- bei beweglichen Wirtschaftsgütern, daß sie mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung (Bindungszeitraum) zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen im Fördergebiet gehören (Zugehörigkeitsvoraussetzung) und während dieser Zeit in einer solchen Betriebsstätte verbleiben (Verbleibensvoraussetzung; § 2 Nr. 2 FördG),