BMF - Schreiben vom 14.07.1998
IV A 8 - S 1544 - 4/98
Fundstellen:
BStBl 1998 I S. 936

BMF - Schreiben vom 14.07.1998 (IV A 8 - S 1544 - 4/98) - DRsp Nr. 2011/80259

BMF, Schreiben vom 14.07.1998 - Aktenzeichen IV A 8 - S 1544 - 4/98

DRsp Nr. 2011/80259

Richtsatzsammlung 1997

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 1997 bekannt.

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, daß die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.