Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen wurde zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern mit Wirkung vom 1. Januar 1992 ab die Gegenseitigkeit nach § 49 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes festgestellt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|