BMF - Schreiben vom 14.10.2002
S 2742
Fundstellen:
BStBl 2002 I 972

BMF - Schreiben vom 14.10.2002 (S 2742) - DRsp Nr. 2008/86476

BMF, Schreiben vom 14.10.2002 - Aktenzeichen S 2742

DRsp Nr. 2008/86476

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt das BMF zu den Grundsätzen, nach denen die Frage nach der Angemessenheit der Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers zu beurteilen ist, wie folgt Stellung:

A. Allgemeines

Das Zivilrecht behandelt die KapGes und ihren Gesellschafter jeweils als eigenständige Rechts- und Vermögenssubjekte. Das Steuerrecht folgt den Wertungen des Zivilrechts. Die KapGes und der dahinterstehende Gesellschafter sind jeweils selbständige Steuersubjekte. Daher sind schuldrechtliche Leistungsbeziehungen (hier: Arbeits- oder Dienstverträge) zwischen der KapGes und dem Gesellschafter grundsätzlich stl. anzuerkennen. Sie führen auf der Ebene der KapGes zu BA, die den Unterschiedsbetrag i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG mindern.

Stl. ist zu prüfen, ob die Vereinbarung ganz oder teilweise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Gewinnminderung, die auf dem durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Teil der Vereinbarung beruht, ist außerhalb der Steuerbilanz dem Steuerbilanzgewinn im Rahmen der Ermittlung des Einkommens hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

B. Einzelne Vergütungsbestandteile