In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestätige das BMF daß eine aus Anlaß der Umstellung auf den Euro vorgenommene Aufrundung der Bausparsumme auf den nächsten „glatten” durch 1.000 Euro teilbaren Betrag keine Vertragserhöhung im prämienrechtlichen Sinne darstellt. Daher gelten für den Erhöhungsanteil die selben Sperrfristen wie für den nicht erhöhten Vertragsteil.
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