BMF - Schreiben vom 14.12.1998
IV C 2 - S 2137 - 24/98

BMF - Schreiben vom 14.12.1998 (IV C 2 - S 2137 - 24/98) - DRsp Nr. 2008/81467

BMF, Schreiben vom 14.12.1998 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2137 - 24/98

DRsp Nr. 2008/81467

§ 4 EStG Bilanzsteuerrechtliche Behandlung künftiger Garantie- und Reparaturleistungen bei Hörgeräteakustikern

1. Garantieleistungen

Soweit Unternehmen (hier Hörgeräteakustiker) verpflichtet sind, bei verkauften Wirtschaftsgütern (hier Hörsysteme) Garantieleistungen im Sinne von § 459 BGB zu erbringen, haben sie für diese Verpflichtung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Garantierückstellungen) zu bilden. Die Verpflichtung ist mit dem Verkauf des Hörsystems rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht. Die Höhe der auszuweisenden Rückstellungen richtet sich nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls; es sind dabei insbesondere die Erfahrungen aus der Vergangenheit zu berücksichtigen. Auf die Ausführungen in H 31c (4) - Garantierückstellungen - EStH 1997 wird ergänzend verwiesen.

2. Service- und Reparaturleistungen

a) Rückstellungen für eine Verpflichtung