Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
Die beiliegenden Vordruckmuster werden hiermit in zum Teil überarbeiteter Fassung neu bekanntgegeben.
Die Muster in den Anlagen 2 und 3 sind unverändert aus den Anlagen 2 und 3 des BdF-Schreibens vom 28.12.1984 -
Die Muster in den Anlagen 1 und 5 enthalten Änderungen gegenüber den Mustern in den Anlagen 1 und 5 des vorbezeichneten BdF-Schreibens vom 28.12.1984; des Muster in der Anlage 4 entspricht dem mit BdF-Schreiben vom 29.12.1989 -
Die nach den bisherigen Mustern hergestellten Vordrucke können aufgebraucht werden.
Anlage 1 | |||||
zum BdF-Schreiben v. 15.1.1990 | |||||
IV A 3 - S 7134 - 1/90 | |||||
(Firma/Name) | (Ort) | (Datum) | |||
(Straße) | |||||
(PLZ, Sitz/Wohnort) |
Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke |
bei der Ausfuhr durch einen Spediteur oder Frachtführer |
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