Der BFH hat mit Urt. v. 8. 3. 1995 (BStBl 1996 II S. 352) entschieden, daß die Erweiterung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung nach § 10e Abs. 2 EStG nur dann begünstigt ist, wenn durch die Baumaßnahme Wohnraum geschaffen wird, der nach §
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BdF zur Anwendung der Grundsätze des o. a. BFH-Urt. wie folgt Stellung:
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